Auftraggeberin:
Frau H., 34 Jahre, Grundschullehrerin aus Weimar.
Auftrag:
Frau H. fühlt sich seit mehreren Wochen massiv belästigt. Ihr Ex-Partner (Herr B., 36 Jahre) hatte sich nach dem Beziehungsende nicht mit der Trennung abgefunden. Sie erhält täglich Nachrichten, wird an der Wohnung beobachtet, und es kam mehrfach zu unerwartetem Auftauchen an ihrem Arbeitsplatz. Die Polizei wurde informiert, konnte aber ohne konkrete Beweise bislang nicht eingreifen. Frau H. beauftragt einen Privatdetektiv, um belastbares Material zu sammeln und ihr Sicherheitsgefühl wiederherzustellen.
Ziel des Auftrags:
• Beweissicherung von Nachstellungen und Bedrohungen
• Dokumentation für eine mögliche einstweilige Verfügung (nach § 1 Gewaltschutzgesetz)
• Einschätzung der Gefährdungslage
• ggf. Entwicklung eines Schutzkonzepts
Ermittlungsverlauf:
Tag 1 – Wohnumfeldüberwachung:
Der Detektiv positioniert sich unauffällig in der Nähe des Wohnhauses. Gegen 18:40 Uhr erscheint Herr B. mit seinem Auto und bleibt rund eine Stunde in Sichtweite vor dem Haus geparkt. Er verlässt sein Fahrzeug mehrfach, macht Fotos vom Hauseingang und notiert etwas. Kein direkter Kontaktversuch an diesem Tag.
Tag 2 – Observation auf Arbeitsweg:
Frau H. wird begleitet. Herr B. folgt ihrem Auto mit kurzem Abstand. Der Detektiv dokumentiert die Strecke mit Fotos. Am Schulparkplatz fährt Herr B. langsam vorbei, ohne auszusteigen. Später wird über WhatsApp eine Nachricht mit dem Inhalt „Schöner Rock heute, wie immer“ an Frau H. gesendet – zeitlich exakt passend zum Moment ihres Ausstiegs.
Tag 3 – Konfrontation an der Wohnungstür:
Gegen 21:15 Uhr klingelt Herr B. an der Wohnung. Der Detektiv (mit Einverständnis der Klientin im Hausflur positioniert) filmt die Szene aus sicherer Entfernung. Herr B. schreit lautstark, beschimpft Frau H. („Du gehörst mir“), und tritt gegen die Tür, bevor er schließlich von sich aus geht. Polizei wird informiert, Anzeige folgt.
Tag 4 – Nachbeobachtung / Schutzberatung:
Der Detektiv begleitet Frau H. erneut zum Arbeitsplatz. Keine Sichtung von Herrn B. an diesem Tag. Beratungsgespräch erfolgt: Empfehlung zur Installation von Kameratechnik, Änderung der Alltagsrouten, Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt für Gewaltschutzantrag.
Ergebnis / Bericht an die Auftraggeberin:
Der Detektiv stellt eine lückenlose Dokumentation bereit mit:
• Foto- und Videobeweisen der Annäherungen und Belästigungen
• Zeitprotokollen und Zeugenaussagen
• Einschätzung zur psychischen Gefährdungslage
• Handlungsempfehlungen für juristische und persönliche Schutzmaßnahmen
Frau H. reicht mit Hilfe ihres Anwalts einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein – Erfolgsaussicht aufgrund der klaren Beweislage ist hoch.
Rechtlicher Hinweis:
Die Observation erfolgte im öffentlichen Raum, unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Es wurde weder heimlich abgehört noch in private Bereiche eingedrungen. Die Zusammenarbeit mit der Polizei wurde offen gehalten.
Leipzig | Sachsen | Thüringen | Sachsen - Anhalt | Mitteldeutschland
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