Auftraggeber:
Herr D., 58 Jahre, Eigentümer eines Einfamilienhauses in Oschatz.
Hintergrund:
Seit mehreren Jahren gibt es Spannungen mit dem direkten Nachbarn (Herr V., 61 Jahre), unter anderem wegen Grundstücksgrenzen, Heckenpflege, Geräuschbelästigung und parkenden Autos. Die Situation eskaliert, als Herr D. auf seinem Grundstück Überwachungskameras installieren lässt – seitdem kommt es zu regelmäßigen Vorfällen: Kratzer am Zaun, zerstörte Solarlampen im Vorgarten, mit Erde beschmierte Fensterläden zur Straßenseite.
Die Polizei wird mehrfach informiert, kann aber niemanden überführen. Da der Verdacht klar auf Herrn V. fällt, Herr D. jedoch keine direkten Beweise hat, engagiert er einen Privatdetektiv.
Ziel des Auftrags:
• Beweissicherung über die Sachbeschädigungen
• Klare Täteridentifikation
• Vorbereitung einer Anzeige oder zivilrechtlichen Unterlassungsklage
Ermittlungsverlauf:
Tag 1 – Situationsanalyse:
Der Detektiv verschafft sich einen Überblick über Grundstück, Sichtlinien und Zugangsmöglichkeiten. Er installiert unauffällige Wildkameras mit Bewegungssensoren an einem Baum auf dem Grundstück und in der Nähe der betroffenen Zaunlinie.
Tag 2 bis 4 – Beobachtungsphase:
Mehrere Nächte ohne Vorfall. Kameras erfassen lediglich einige Tiere.
Tag 5 – Tat aufgezeichnet:
Um 23:48 Uhr wird Herr V. gefilmt, wie er über einen niedrigen Gartenbereich steigt und mit einem Schraubenzieher eine Solarleuchte aus dem Boden hebelt und wegwirft. Anschließend wirft er nasse Erde an die Fensterfront zur Straßenseite. Gesicht, Kleidung und Bewegungsprofil sind klar erkennbar.
Tag 6 – Nachdokumentation & Vergleichsaufnahme:
Der Detektiv sichert die beschädigte Solarleuchte, dokumentiert frische Fußabdrücke und nutzt Referenzfotos von Herrn V. aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Vereinswebsite), um den Abgleich zu ergänzen.
Ergebnis / Bericht an den Auftraggeber:
• Videobeweis mit eindeutiger Täteridentifikation
• Dokumentierte Sachbeschädigung (Foto, Zeitstempel, Zeugenumfeld)
• Verwertbare Beweislage für zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte
Folge:
• Herr D. reicht mithilfe seines Anwalts Anzeige wegen Sachbeschädigung und Antrag auf einstweilige Verfügung ein
• Herr V. wird zur Unterlassung verpflichtet, die Kosten des Schadens trägt er
• Der Detektivbericht wird vollständig als Beweisanlage übergeben
Rechtlicher Hinweis:
Die Überwachung erfolgte ausschließlich auf dem eigenen Grundstück, ohne Ausrichtung auf das Nachbargrundstück, und diente ausschließlich der Beweissicherung bei begründetem Verdacht auf wiederholte Sachbeschädigung. Es wurden keine Tonaufnahmen gemacht oder gesetzliche Grenzen verletzt.
Leipzig | Sachsen | Thüringen | Sachsen - Anhalt | Mitteldeutschland
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