Auftraggeber:
Herr M., 45 Jahre, selbstständiger Unternehmer aus Freiberg.
Hintergrund:
Nach dem plötzlichen Tod der Mutter von Herrn M. beginnt die Erbauseinandersetzung zwischen ihm und seiner älteren Schwester, Frau T. Diese hatte die letzten Monate vor dem Tod der Mutter in deren Haus gelebt und auch Zugriff auf deren Konten und Vermögenswerte. Laut Testament soll das Erbe zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
Herr M. stellt jedoch fest, dass mehrere Schmuckstücke, eine hochwertige Münzsammlung und rund 18.000 € Bargeld aus dem Safe der Mutter fehlen. Seine Schwester behauptet, sie wisse von diesen Gegenständen nichts. Der Verdacht der Unterschlagung (§ 246 StGB) steht im Raum. Herr M. will keine Familieneskalation, wünscht sich aber diskrete Aufklärung. Die Polizei rät zur zivilrechtlichen Klärung – doch ohne Beweise sind rechtliche Schritte schwierig.
Ziel des Auftrags:
• Feststellung, ob Frau T. sich widerrechtlich Vermögenswerte angeeignet hat
• Beweissicherung zur Geltendmachung von Erbansprüchen
• Dokumentation des Verbleibs der vermissten Wertgegenstände
Ermittlungsverlauf:
Tag 1 – Umfeldanalyse & Gespräche:
Der Detektiv führt Gespräche mit Nachbarn und früheren Bekannten der Mutter. Eine Nachbarin erinnert sich, dass Frau T. kurz nach dem Tod der Mutter mehrere Male große Taschen aus dem Haus getragen habe – spät abends, in Begleitung eines unbekannten Mannes. Die Aussagen werden protokolliert.
Tag 2 – Beobachtung der Schwester:
Der Detektiv observiert Frau T. diskret. Sie besucht ein bekanntes Auktionshaus in der Innenstadt. Später stellt sich heraus, dass sie dort kürzlich Schmuckstücke zum Verkauf angeboten hat – darunter ein markanter Ring, den Herr M. seiner Mutter einst geschenkt hatte. Ein Mitarbeiter erkennt das Stück auf einem vom Detektiv vorgelegten Foto.
Tag 3 – Recherche in Antiquitätenhandel:
Im Lauf der Ermittlungen wird bekannt, dass Frau T. vor zwei Wochen eine alte Münzsammlung bei einem spezialisierten Ankäufer verkauft hat – unter ihrem Mädchennamen. Der Händler kann die Sammlung anhand eines Fotos bestätigen und legt eine Kopie des Ankaufbelegs vor. Die Übergabe erfolgte in bar, gegen Quittung.
Ergebnis / Bericht an den Auftraggeber:
• Mehrere Zeugen (Nachbarn, Händler, Auktionshaus) bestätigen die Auslagerung und den Weiterverkauf von Wertgegenständen
• Dokumentierte Transaktionen belegen den Verbleib der Münzsammlung und von Schmuck
• Indizienlage stützt den Vorwurf der Unterschlagung, da der Verkauf vor der offiziellen Testamentseröffnung erfolgte und ohne Kenntnis oder Zustimmung von Herrn M.
Folge:
• Herr M. übergibt den Detektivbericht an seinen Anwalt
• Es wird zivilrechtlich eine Ergänzung der Erbmasse beantragt und parallel eine Strafanzeige wegen Unterschlagung geprüft
• Der Verkauf der verbleibenden Wertgegenstände kann durch einstweilige Verfügung vorerst gestoppt werden
Rechtlicher Hinweis:
Die Ermittlungen erfolgten ausschließlich durch legale Recherchen und Beobachtungen im öffentlichen Raum. Es wurden keine verdeckten Tonaufnahmen oder Eingriffe in die Privatsphäre vorgenommen. Beweise stammen aus Zeugenaussagen, öffentlich zugänglichen Informationen und dokumentierten Transaktionen.
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