Fiktives Fallbeispiel aus Merseburg in Sachsen-Anhalt

Gewaltandrohung - Drohung gegen Geschäftsführerin nach Kündigung

Auftraggeberin:

Frau K., 41 Jahre, Geschäftsführerin eines Pflegedienstes in Merseburg.

Hintergrund:

Nach der fristlosen Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters (Herr T., 39 Jahre, wohnhaft in Weißenfels), wegen wiederholter Arbeitsverweigerung und aggressivem Verhalten kommt es zu einer Reihe beunruhigender Vorfälle: anonyme Drohmails, Schmierereien am Firmengebäude („Ich krieg dich“), anhaltende Gerüchte im Kollegenkreis, dass „etwas passieren“ könne. Frau K. fühlt sich bedroht, die Polizei rät zur Vorsicht, kann aber mangels Beweisen nicht aktiv eingreifen.

Auftrag:

Der Privatdetektiv soll diskret Beweise für die Gewaltandrohung sichern, das Verhalten des ehemaligen Mitarbeiters dokumentieren und eine mögliche Gefährdungslage für Frau K. und ihre Mitarbeitenden einschätzen.

Ermittlungsverlauf:

Tag 1 – Observation der Firmenzufahrt (nachts):

Gegen 01:20 Uhr erscheint eine vermummte Person auf dem Parkplatz des Pflegedienstes. Dort wird mit schwarzem Edding an die Tür „Rache kommt bald“ geschrieben. Die Kamera des Detektivs filmt die Tat. Über Körperbau, Kleidung und auffällige Gangart kann der Täter trotz schlechter Sicht später eindeutig Herrn T. zugeordnet werden.

Tag 2 – Arbeitsweg-Überwachung:

Der Detektiv begleitet Frau K. auf ihrem Arbeitsweg. Auf einer Nebenstraße wird sie plötzlich von einem unbekannten Fahrzeug geschnitten. Fahrer: Herr T. – er hupt, gestikuliert aggressiv, fährt dann weiter. Der Vorfall wird dokumentiert, Dashcam-Aufzeichnung wird gesichert.

Tag 3 – Umfeldrecherche:

Mitarbeitende des Pflegedienstes berichten dem Detektiv, dass Herr T. sich in sozialen Medien abfällig äußert („Diese Geschäftsführerin wird sich noch wünschen, mich nie gekannt zu haben“) und sich in Kneipen über „Rachepläne“ äußert. Zwei Zeugen bestätigen die Äußerungen. Die Aussagen werden aufgenommen.

Tag 4 – Präventivmaßnahmen:

Der Detektiv empfiehlt sofortige Sicherheitsmaßnahmen:

• Anzeige der gesammelten Vorfälle

• Zutrittsverbot für das Gelände

• Informieren der Polizei über mögliche Eskalationsgefahr

• Einbau eines Kamerasystems am Haupteingang

Ergebnis / Bericht an die Auftraggeberin:

• Konkrete Beweise für wiederholte Gewaltandrohungen

• Identifizierbare Sachbeschädigung mit dokumentierter Täterpräsenz

• Zeugenaussagen über geplante Einschüchterung

• Begründete Empfehlung für einstweilige Verfügung und Strafanzeige

Folge:

• Frau K. erstattet Anzeige bei der Polizei

• Ihr Anwalt beantragt erfolgreich eine gerichtliche Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz

• Das Unternehmen ergreift interne Maßnahmen zum Schutz des Teams (u.a. Schulung, Alarmsystem, Mitarbeiterbriefing)

Rechtlicher Hinweis:

Die Ermittlungen fanden ausschließlich im öffentlichen Raum statt, ohne verdeckte Tonaufnahmen oder Übergriffe in die Privatsphäre. Die Weitergabe der Erkenntnisse an die Polizei erfolgte in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin.

Leipzig | Sachsen | Thüringen | Sachsen - Anhalt | Mitteldeutschland

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