Fiktives Fallbeispiel aus Delitzsch

Kindesentzug durch Elternteil nach Sorgerechtsstreit - Privatdetektiv hilft

Auftraggeber:

Herr L., 39 Jahre, Angestellter aus Delitzsch. 

Hintergrund:

Herr L. ist Vater einer 6-jährigen Tochter, Lara. Nach der Trennung von seiner Ex-Partnerin Frau K. wurde das gemeinsame geteilte Sorgerecht gerichtlich festgelegt, mit geregelten Umgangszeiten. Lara lebt hauptsächlich bei der Mutter, Herr L. sieht seine Tochter jedes zweite Wochenende und in den Ferien.

Nach einem mehrmonatigen Streit um Erziehungsfragen – insbesondere über die Einschulung – verschwindet Frau K. plötzlich mit dem Kind. Die Wohnung ist leergeräumt, das Mobiltelefon abgeschaltet. Herr L. erhält keine Auskunft über den Aufenthaltsort. Auch ihre Familie gibt vor, nichts zu wissen. Die Polizei stuft den Fall zunächst als „Familiensache“ ein und empfiehlt eine zivilrechtliche Klärung. Da akute Sorge um das Kindeswohl besteht, beauftragt Herr L. einen Privatdetektiv.

Ziel des Auftrags:

• Aufenthaltsort von Mutter und Kind feststellen

• Dokumentation für Gericht und Jugendamt

• Unterstützung bei Rückführung des Kindes in den rechtmäßigen Aufenthaltsbereich

Ermittlungsverlauf:

Tag 1–2 – Analyse & Umfeldrecherche:

Der Detektiv beginnt mit der Umfeldrecherche: Befragung von Nachbarn, Arbeitskollegen der Mutter, Internetaktivitäten. Es stellt sich heraus, dass Frau K. kurz vor dem Verschwinden alle Social-Media-Profile deaktiviert und ihre Arbeitsstelle gekündigt hat.

Tag 3 – Spur über Postempfang:

Der Detektiv entdeckt, dass Frau K. bei einem privaten Postdienstleister in Bad Düben ein Übergangs-Postfach angemeldet hat – mutmaßlich zur Weiterleitung ihrer Post an einen neuen Aufenthaltsort. Ein anonymer Testbrief wird abgeschickt, um zu prüfen, wohin die Weiterleitung erfolgt.

Tag 5 – Weiterleitung nach Österreich:

Der Testbrief wird an eine Adresse in Linz, Österreich, weitergeleitet. Herr L. bestätigt, dass Frau K. Verwandte in der Region hat, zu denen jedoch seit Jahren kein Kontakt bestand.

Tag 6–7 – Observation vor Ort:

Der Detektiv reist nach Linz und beobachtet das angegebene Haus. Am zweiten Tag sieht er eine Frau mit einem Kind, das Lara entspricht, das Gebäude verlassen. Die Begegnung wird fotografisch dokumentiert. Das Kind trägt den Schulrucksack, den Herr L. zuvor gekauft hatte.

Ergebnis / Bericht an den Auftraggeber:

Aktueller Aufenthaltsort von Mutter und Kind festgestellt (Linz)

Bilddokumentation belegt Identität von Mutter und Kind

Bericht mit Zeitangaben, Zeugenaussagen und Fotoanhang erstellt

• Empfehlung zur sofortigen Einschaltung eines Fachanwalts für Familienrecht und Jugendamt

Folge:

• Herr L. beantragt mit dem Bericht eine einstweilige Anordnung auf Rückführung des Kindes

• Über das Haager Kindesentführungsübereinkommen wird ein internationales Verfahren eingeleitet

• Das österreichische Jugendamt wird eingeschaltet

• Nach Wochen gelingt die gerichtliche Rückführung des Kindes nach Deutschland

• Umgangsrecht wird neu geregelt, mit zusätzlicher psychologischer Begleitung für das Kind

Rechtlicher Hinweis:

Die Ermittlungen erfolgten ausschließlich durch offene Beobachtung und legale Recherche. Es wurden keine Wohnräume betreten, keine heimlichen Aufnahmen gemacht und keine persönlichen Daten ohne berechtigtes Interesse erhoben. Die Maßnahme diente dem Schutz des Kindeswohls und der Wahrung geltender Sorgerechtsregelungen.

Leipzig | Sachsen | Thüringen | Sachsen - Anhalt | Mitteldeutschland

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