Fiktives Fallbeispiel aus Magdeburg

Personensuche - Aufspüren eines untergetauchten Schuldners

Auftraggeber:

Herr B., 46 Jahre alt, Inhaber eines mittelständischen Handwerksbetriebs in Magdeburg. 

Auftrag:

Herr B. beauftragt den Privatdetektiv aus Leipzig, um seinen ehemaligen Geschäftspartner (Herr K., 43 Jahre alt) ausfindig zu machen. Gegen Herrn K. liegt ein vollstreckbarer Titel in Höhe von 25.000 € vor, jedoch konnte der Gerichtsvollzieher ihn unter der letzten bekannten Adresse nicht mehr antreffen. Alle Kontaktversuche blieben erfolglos. Herr K. scheint untergetaucht zu sein.

Ziel des Auftrags:

Feststellung des aktuellen Aufenthaltsorts von Herrn K., um die Zwangsvollstreckung fortzusetzen.

Ermittlungsverlauf:

Recherchephase:

Der Detektiv beginnt mit einer umfassenden Recherche: Prüfung alter Kontaktinformationen, digitale Spurensuche (E-Mail, Social Media, Messenger-Daten), Abgleich von Voranschriften und bekannten Verbindungen. Es stellt sich heraus, dass Herr K. seit etwa sechs Monaten von der Bildfläche verschwunden ist.

Ein auffälliger Hinweis ergibt sich durch eine inaktive E-Mail-Adresse, die in sozialen Netzwerken noch mit einem Profil verknüpft ist. Über dieses Profil werden Fotos mit Geotags gefunden, die auf Gera hindeuten. Außerdem wird eine neue weibliche Kontaktperson regelmäßig in Zusammenhang mit Herrn K. gepostet.

Observation:

Der Detektiv reist nach Gera und beginnt mit einer diskreten Beobachtung der Adresse, die auf die neue Partnerin von Herrn K. registriert ist. Nach zwei Tagen kann Herr K. identifiziert werden – er betritt regelmäßig das Gebäude, nutzt allerdings eine andere Namensbezeichnung (Künstlername) in seinem Umfeld.

Beweissicherung:

Die Aufenthaltsfeststellung wird dokumentiert: Fotos, Uhrzeiten, Adressnachweise. Es wird belegt, dass Herr K. regelmäßig vor Ort ist und dort offenbar lebt. Die neue Adresse wird rechtssicher dokumentiert, ohne Verletzung der Privatsphäre.

Ergebnis / Bericht an den Auftraggeber:

Der Privatdetektiv übergibt dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht mit Fotobeweisen und einer Bestätigung des Aufenthaltsortes. Damit ist es Herrn B. möglich, rechtlich gegen Herrn K. vorzugehen – insbesondere durch erneute Einschaltung des Gerichtsvollziehers bzw. eines Rechtsanwalts zur Zwangsvollstreckung.

Rechtlicher Hinweis:

Die Ermittlungen erfolgten vollständig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen: keine heimliche Überwachung in Privatwohnungen, keine unzulässige Datenerhebung, keine Nutzung illegaler Mittel. Die Beobachtung erfolgte ausschließlich im öffentlichen Raum bzw. über öffentlich zugängliche Informationen.

Leipzig | Sachsen | Thüringen | Sachsen - Anhalt | Mitteldeutschland

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