Auftraggeber:
Herr S., 39 Jahre alt, Vater einer 7-jährigen Tochter. Wohnhaft in Zwickau.
Auftrag:
Herr S. hat ein gerichtlich geregeltes Umgangsrecht für seine Tochter, das im Wechselmodell mit der Mutter praktiziert wird. Ihm liegen Hinweise vor, dass die Mutter (Frau K.) ihre Pflichten nicht zuverlässig erfüllt und das Kind in ihrer Betreuungszeit häufig bei Dritten oder unbeaufsichtigt lässt. Zudem hegt er Sorge um das Umfeld, in dem sich das Kind aufhält (neuer Partner der Mutter, häufiger nächtlicher Besuch, lautes Partyleben).
Ziel des Auftrags:
Feststellung, ob das Kind während der betreuten Zeit bei der Mutter in Glauchau regelmäßig betreut und kindgerecht versorgt wird, oder ob Hinweise auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls vorliegen. Ziel ist eine mögliche gerichtliche Überprüfung und Anpassung der Umgangsregelung.
Ermittlungsverlauf:
Observation:
Tag 1 (Dienstag):
Beobachtung ab 15:00 Uhr: Frau K. holt das Kind wie vereinbart von der Schule ab, kehrt aber nicht zur ihrer Wohnadresse zurück. Stattdessen wird das Kind bei einer Bekannten abgesetzt, während Frau K. weiterfährt. Das Kind bleibt dort bis 19:30 Uhr, dann wird es wieder abgeholt und nach Hause gebracht.
Tag 2 (Mittwoch):
Gegen 18:00 Uhr wird erneut beobachtet, wie Frau K. das Kind bei einer Nachbarin abliefert. Diese raucht im Beisein des Kindes auf dem Balkon, die Aufsicht erscheint lax. Gegen 22:15 Uhr wird das Kind wieder abgeholt – ungewöhnlich spät für ein Grundschulkind. Licht in der Wohnung bleibt bis nach Mitternacht an, laute Musik ist vom Gehweg aus hörbar.
Tag 3 (Freitag):
Das Kind wird mittags von einem Mann (neuer Lebensgefährte von Frau K.) von der Schule abgeholt. Es erfolgt keine kindgerechte Sicherung im Fahrzeug (kein Kindersitz). Am Abend findet in der Wohnung eine größere Party statt, mehrere Gäste rauchen auf dem Balkon. Das Kind wird gegen 21:30 Uhr schlafend ins Schlafzimmer gebracht, während die Feier weiterläuft (Sichtbar durch geöffnete Fenster).
Tag 4 (Samstag):
Das Kind wird gegen 11:00 Uhr vom neuen Lebensgefährten der Frau K. zu einem Spielplatz gefahren. Frau K. ist nicht dabei. Der Mann telefoniert währenddessen fast durchgehend. Das Kind spielt größtenteils unbeaufsichtigt. Nach ca. 90 Minuten Rückkehr nach Hause.
Ergebnis / Bericht an den Auftraggeber:
Die Beobachtungen deuten auf eine unstetige und möglicherweise unzureichende Betreuung des Kindes während der Umgangszeit mit der Mutter hin. Regelmäßige Fremdbetreuung, spätabendliche Rückkehr, unsichere Beförderung sowie eine feierintensive Wohnumgebung lassen Zweifel an der Stabilität des Umfelds aufkommen.
Der Privatdetektiv dokumentiert alle relevanten Beobachtungen mit Zeitangaben, Fotos (wo rechtlich zulässig), sowie protokollierten Abläufen. Der Bericht kann als Grundlage für eine familienrechtliche Überprüfung durch das Jugendamt oder das Familiengericht verwendet werden.
Rechtlicher Hinweis:
Alle Ermittlungen fanden unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen statt. Keine Verletzung der Privatsphäre, keine Eingriffe in das Familienleben, keine unzulässige Beobachtung in privaten Räumen. Fokus lag ausschließlich auf dem äußeren Verhalten und der potenziellen Kindeswohlrelevanz im öffentlichen Raum.
Leipzig | Sachsen | Thüringen | Sachsen - Anhalt | Mitteldeutschland
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