Fiktives Fallbeispiel aus Plauen. 

Wiederholter Vandalismus in Wohnhausflur

Auftraggeberin:

Frau B., 41 Jahre, Immobilienverwalterin eines Mehrparteienhauses in Plauen. 

Hintergrund:

In einem Mehrfamilienhaus mit 12 Parteien kommt es seit mehreren Monaten zu wiederholten Beschädigungen im Eingangsbereich: Briefkästen werden zerkratzt, Klingelschilder herausgerissen, Wände mit Graffiti beschmiert. Mehrmals wurden auch Glühbirnen im Treppenhaus herausgedreht oder zerschlagen. Die Mieter sind verärgert, einige drohen mit Mietminderung. Trotz mehrfacher Reinigung und Austausch der beschädigten Elemente treten die Vorfälle erneut auf. Es gibt vage Hinweise, dass es sich um Jugendliche aus der Nachbarschaft handelt – doch es fehlt an Beweisen.

Die Hausverwaltung schaltet einen Privatdetektiv ein, um die Täter zu identifizieren und rechtssicher zu dokumentieren, ohne rechtliche Risiken durch Datenschutzverstöße.

Ziel des Auftrags:

• Aufklärung der Sachbeschädigungen

• Täterfeststellung und Beweisbeschaffung

• Unterbindung der Vorfälle

• Vorbereitung einer Anzeige oder Anzeige bei Wiederholungstätern

Ermittlungsverlauf:

Tag 1 – Objektbesichtigung & Installation:

Der Detektiv führt eine Begehung durch und installiert eine unauffällige Mini-Kamera mit Bewegungssensor hinter dem Milchglas an der Hausflureingangstür – nur mit Blickrichtung in den öffentlichen Flur, nicht auf Wohnungstüren.

Tag 2–3 – Keine Auffälligkeiten:

Normale Hausbewohneraktivität – keine ungewöhnlichen Vorkommnisse.

Tag 4 – nächtlicher Vorfall:

Gegen 00:27 Uhr betreten zwei Jugendliche (ca. 16–18 Jahre) das Haus, offenbar durch eine nicht vollständig geschlossene Eingangstür. Einer trägt eine Spraydose, der andere einen Schraubenzieher. Die Kamera dokumentiert, wie die beiden Klingelschilder abhebeln, einen Briefkasten mit einem Schlüssel zerkratzen und ein beleidigendes Graffiti an die Wand sprühen.

Tag 5 – Täteridentifikation:

Der Detektiv wertet die Aufnahmen aus und erstellt Bildausschnitte. Ein Mieter erkennt die beiden Täter als Nachbarsjungen, die öfter mit dem Fahrrad im Hof spielen. Der Detektiv besorgt Vergleichsfotos aus sozialen Medien, die die Identität bestätigen.

Ergebnis / Bericht an die Auftraggeberin:

• Hochwertige Videobeweise der Tat mit klarer Gesichtserkennung

Identifikation der Täter durch Mieterhinweis und Fotoabgleich

Sachschadenssumme dokumentiert: ca. 750 € (Reinigung, Austausch von Elementen)

Folge:

• Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) wird durch Hausverwaltung gestellt

• Die Erziehungsberechtigten der Jugendlichen werden informiert

• Die Schäden werden durch die Haftpflichtversicherung eines Elternteils übernommen

• Die Hausverwaltung setzt neue Schließanlage mit automatischem Türverschluss ein

Rechtlicher Hinweis:

Die Videoüberwachung erfolgte mit juristischer Beratung ausschließlich im allgemeinen Hausflur (kein privater Raum), anonymisiert dokumentiert und mit Aushang im Eingangsbereich angekündigt – rechtlich zulässig zur Gefahrenabwehr und Beweissicherung bei wiederholten Schäden.

Leipzig | Sachsen | Thüringen | Sachsen - Anhalt | Mitteldeutschland

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