Fiktives Fallbeispiel aus Chemnitz

Die vermisste Schwester

Auftraggeberin:

Frau L., 29 Jahre alt, Angestellte im öffentlichen Dienst

Auftrag:

Frau L. beauftragt die Detektei "Privatdetektiv Freistaat Sachsen", um ihre jüngere Schwester (M., 24 Jahre alt) ausfindig zu machen, die seit mehreren Wochen spurlos verschwunden ist. Der Kontakt brach plötzlich ab, das Handy ist abgeschaltet, und sie erschien nicht mehr zur Arbeit. Die Polizei wurde informiert, aber da keine Hinweise auf ein Verbrechen und keine rechtliche Handhabe vorlagen, wurde keine umfangreiche Fahndung eingeleitet. 

Ziel des Auftrags:

Auffindung der Schwester – Klärung, ob sie sich freiwillig abgesetzt hat, sich in Schwierigkeiten befindet oder gegen ihren Willen verschleppt wurde.

Ermittlungsverlauf:

Schritt 1 – Umfeldanalyse:

Zunächst analysiert der Detektiv das persönliche Umfeld der Vermissten: Freundeskreis, letzter bekannter Aufenthaltsort, Lebensstil. Hinweise aus sozialen Medien deuten darauf hin, dass sie in letzter Zeit psychisch belastet war und sich mit Fragen zu „Neuanfang“ und „Rückzug“ beschäftigte.

Schritt 2 – Digitale Spurensuche:

Eine alte Instagram-Story mit einem Landschaftsfoto wird lokalisiert – aufgenommen in einer ländlichen Gegend außerhalb der Stadt. Der Detektiv vergleicht das Bild mit bekannten Regionen und grenzt es auf ein Gebiet bei Passau im Bayerischen Wald ein.

Schritt 3 – Vor-Ort-Ermittlung:

Der Detektiv reist in die Region und beginnt mit Befragungen in Pensionen, Hostels und kleinen Geschäften. Nach zwei Tagen meldet eine Vermieterin, dass eine junge Frau unter falschem Namen ein Zimmer gemietet habe – Beschreibung und Foto passen.

Schritt 4 – Kontaktaufnahme:

Die Frau wird schließlich in einem kleinen Gästehaus angetroffen. Sie bestätigt, dass sie sich freiwillig zurückgezogen hat – sie wollte „abschalten“ und „neu anfangen“, ohne jemandem Bescheid zu geben. Es liegen keine Hinweise auf eine Straftat oder psychische Krise vor, jedoch war ihr Ausstieg nicht kommuniziert.

Ergebnisse / Bericht an die Auftraggeberin:

Der Detektiv übergibt Frau L. einen schriftlichen Bericht mit Aufenthaltsort, Hintergrundinformationen und Gesprächsprotokollen. Frau L. kann nun persönlich entscheiden, wie sie mit ihrer Schwester Kontakt aufnimmt. Wichtig: Es wurde bestätigt, dass kein Zwang oder Fremdeinwirkung vorliegt.

Rechtlicher Hinweis:

Die Ermittlung erfolgte ohne Verletzung der Privatsphäre und ausschließlich auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen und freiwilliger Aussagen. Der Aufenthaltsort wurde nur mit Zustimmung der Betroffenen an die Auftraggeberin übermittelt.

Leipzig | Sachsen | Thüringen | Sachsen - Anhalt | Mitteldeutschland

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