Fiktives Fallbeispiel aus Dresden

Überprüfung der Anspruchsberechtigung auf Ehegattenunterhalt

Auftraggeber:

Herr T., 50 Jahre alt, leitender Angestellter in der Automobilbranche in Dresden. 

Auftrag:

Herr T. zahlt monatlich Ehegattenunterhalt an seine getrennt lebende Ehefrau Frau T., 48 Jahre alt. Sie behauptet, alleine zu leben und keine neue Lebensgemeinschaft eingegangen zu sein. Herr T. vermutet jedoch, dass sie bereits seit längerer Zeit mit einem neuen Partner an einer bekannten Adresse zusammenlebt – was Einfluss auf die Unterhaltspflicht hätte (§ 1579 Nr. 2 BGB: verfestigte Lebensgemeinschaft).

Ziel des Auftrags:

Nachweis einer möglichen verfestigten Lebensgemeinschaft, um die Grundlage für eine gerichtliche Neubewertung des Unterhaltsanspruchs zu schaffen.

Ermittlungsverlauf:

Observation:

Tag 1 (Donnerstag):

Frau T. wird morgens gegen 07:15 Uhr gemeinsam mit einem Mann aus einem bekannten Reihenhaus in Radebeul gesehen. Beide steigen in dasselbe Auto, der Mann fährt. Sie verabschieden sich gegen 08:10 Uhr an einem Einkaufszentrum, er fährt weiter, sie betritt einen nahegelegenen Friseursalon, offenbar als Kundin.

Tag 2 (Freitag):

Gegen 17:00 Uhr treffen sich beide erneut vor dem Haus. Sie steigen gemeinsam mit Einkaufstaschen aus dem Auto vom Vortag. Der Mann trägt die Einkäufe, sie betreten gemeinsam das Haus. Gegen 22:30 Uhr ist Licht im Schlafzimmer zu sehen, beide bleiben über Nacht.

Tag 3 (Samstag):

Beide verbringen den Vormittag im Garten. Es wird gemeinsam gearbeitet – Rasenmähen, Pflanzen gießen. Gegen 16:00 Uhr kommen zwei befreundete Paare zu Besuch. Grillabend im Garten. Frau T. wird von einem Nachbarn als „Lebensgefährtin von Herrn M.“ bezeichnet (Gedächtnisprotokoll). Beide wirken eingespielt und vertraut.

Tag 4 (Sonntag):

Frühstück auf der Terrasse, gemeinsame Zeit bis ca. 13:00 Uhr. Dann Abfahrt mit dem Fahrzeug des Mannes in Richtung eines Freizeitparks in Freital. Rückkehr am Abend, erneute gemeinsame Übernachtung.

Tag 5 (Montag):

Beide verlassen gegen 07:00 Uhr das Haus, in getrennten Fahrzeugen. Der Mann fährt zur Arbeitsstelle nach Dresden, Frau T. fährt gegen 08:00 Uhr zu einem Yoga-Studio. Es scheint eine regelmäßige Routine zu bestehen.

Ergebnis / Bericht an den Auftraggeber:

Der Privatdetektiv liefert eine umfassende, beweissichere Dokumentation mit Foto- und Zeitmaterial. Die wiederholte Übernachtung, gemeinsame Alltagsgestaltung, soziale Integration in das nachbarschaftliche Umfeld sowie das wirtschaftliche Zusammenleben (gemeinsame Einkäufe, Nutzung eines Haushalts) deuten klar auf eine verfestigte Lebensgemeinschaft hin. Dieser Bericht dient als Grundlage für eine juristische Neubewertung der Unterhaltspflicht.

Rechtlicher Hinweis:

Die Ermittlungen wurden ausschließlich im öffentlichen Raum und auf Grundlage von Beobachtungen durchgeführt. Es wurden keine unerlaubten Mittel eingesetzt. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte blieben gewahrt.

Leipzig | Sachsen | Thüringen | Sachsen - Anhalt | Mitteldeutschland

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